AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines / Vertragsschluss

Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Angebote erfolgen stets freibleibend. Mit der Erteilung des Auftrages werden unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwiderruflich Bestandteil des Kaufvertrages.
Der Besteller ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden. Werden von uns telefonische oder schriftliche Aufträge entgegengenommen, so trägt die Gefahr und die Kosten der Auftraggeber. Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Einkaufsbedingungen des Bestellers, sind für uns nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Nach Absenden der Bestellung wird eine Bestätigungsmail hinsichtlich des Zugangs der Bestelldaten übersandt, wobei diese Bestätigungsmail keine Auftragsbestätigung darstellt. Der Kaufvertrag kommt entweder durch Übersendung der bestellten Ware oder durch Übersendung einer Auftragsbestätigung zustande. Die Bestellung wird in Textform gespeichert, und im Rahmen der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

1.2 Aufklärung für den Kunden

Sämtliche am Fahrzeug durchgeführte Änderungen sind in den Papieren einzutragen, sollten Sie dies nicht durchführen, möchten wir Sie auf mögliche Konsequenzen, bei Nichteintragung in das Genehmigungsdokument aufmerksam machen:

Verwaltungsstrafe durch Verwaltungsbehörde

kein Versicherungsschutz

keine positive Beurteilung bei wiederkehrender Begutachtung

Steuerhinterziehung

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass der Einbau einer Zusatzelektronik (Tuning-Chip) oder Softwareprogrammierung bei Kraftfahrzeugen Folgen hat.
Diese sind:

der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) oder Programmierung des Steuergerätes führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug

der Betrieb des Fahrzeuges führt im öffentlichen Straßenverkehr ohne Betriebserlaubnis zum Verlust des Versicherungsschutzes

der Betrieb eines Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr ohne ausreichenden Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar

der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) oder Programmierung des Steuergerätes (Softwaretuning) führt dazu, dass die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer, sowie die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller entfallen.

2. Widerrufsrecht

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Bestellungen bzw. Aufträge ist der Kunde vier Wochen lang gebunden. Für einen Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch die Franz Berwein Kraftfahrzeugtechnik.

Für Verbraucher gilt Nachfolgendes:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Chiptuning Express Wien
Franz Berwein Kraftfahrzeugtechnik
Industriestraße (Hagenbrunn) Objekt 2, 7-9
2201 Hagenbrunn
Austria
E-Mail: wien [at] chiptuning.express

- Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben.

Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren sowie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht paketversandfähiger Waren. Die Kosten für nicht paketversandfähige Waren werden auf höchstens etwa 30,00 EUR geschätzt.

- Ausnahmen:

Soweit nicht ein anderes bestimmt ist, besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. vorkonfiguriertes End User Tuning Tool) oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,

2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

3. Preise

Es gelten die Preise der zuletzt ausgegebenen Preisliste bzw. Vereinbarungen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage der Lieferung und Leistung.

4. Lieferung

Liefer- und Fahrzeugumbautermine sowie deren Fristen sind unverbindlich. Höhere Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Mangel an Rohstoffen und Vorerzeugnissen, Streik oder ähnliche Umstände, welche die Ausführung übernommener Aufträge nicht ermöglichen oder im hohen Maße erschweren, entbinden uns in jedem Fall von der Einhaltung der Lieferfristen und geben dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt. Konstruktions- oder Formänderungen sowie Änderungen des Liefer- und Umbauumfanges bleiben vorbehalten, sofern das Produkt oder das Ergebnis des Fahrzeugumbaus nicht erheblich geändert werden.

5. Versand
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Empfängers. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, bleibt uns die Auswahl der Versandart vorbehalten.

6. Abnahme
Mit der Übernahme gelten das Fahrzeug und/oder die Teile als abgenommen und ordnungsgemäß geliefert.
Erfolgt die Übernahme in unserem Betrieb, so kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung der vorläufigen oder endgültigen Rechnung, das Fahrzeug oder Teile gegen Begleichung der Rechnung abholt.
Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht abgeholt, behalten wir uns vor, als Standgeld die ortsübliche Einstellgebühr für tageweise eingestellte Fahrzeuge zu berechnen. Für den Rechnungsbetrag erheben wir Verzugszinsen von 5 % über dem Hauptrefinanzierungszinssatz der Österreichischen Zentralbank.
Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Kaufgegenstandes oder Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 8 Werktage in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 8 Werktagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Anspruch auf Schadensersatz besteht auch dann, wenn der Käufer in der Zeit von der Bereitstellung bis zur Auslieferung vom Kaufvertrag zurücktritt. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt in allen Fällen 25% des Kaufpreises.

7. Beanstandungen

Der Käufer hat den Kaufgegenstand bei Erhalt zu prüfen und etwaige Beanstandungen sofort bei Übernahme oder bei Sendungen innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang schriftlich geltend zu machen.
Ausgeschlossen sind spätere Beanstandungen, es sei denn, dass vom Käufer innerhalb der gesetzlichen Frist nach Übernahme oder Empfang der Nachweis nicht erkennbarer Arbeits-, Material- oder Konstruktionsfehler erbracht wird.
Beanstandungen müssen in jedem Fall unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich erfolgen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung muss Ersatz unter Beifügung eines postalischen oder bahnüblichen Protokolls beantragt werden.

8. Gewährleistung / Haftung

Wir übernehmen für die Ordnungsmäßigkeit der von uns gelieferten und eingebauten Teile, sowie der von uns durchgeführten Arbeiten, eine Gewährleistung für die Dauer von 12 Monaten, ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme bzw. der Auslieferung an den Käufer oder für höchstens 20.000 km Laufstrecke des Fahrzeuges; ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Schäden, die durch den Einbau unserer Teile bzw. durch Motorleistungssteigerungen an irgendwelchen anderen Teilen des Fahrzeugs entstehen.
Die Gewährleistung geht nicht über diejenige Leistung hinaus, die wir im Gewährleistungsfall von unseren Vorlieferanten erstattet bekommen, Folgekosten sind stets ausgeschlossen.
Sie erfolgt nach der Wahl in unseren Werkstätten durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile oder der Arbeiten, die von uns als "fehlerhaft" anerkannt worden sind. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet.
Der Käufer hat den Fehler unverzüglich bei uns schriftlich anzuzeigen. Nach Feststellung eines Fehlers ist uns unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Wenn ein Fehler, für den ein Gewährleistungsanspruch besteht, außerhalb unserer Werkstätten behoben werden soll, muss vor Beginn der Arbeiten unsere Zustimmung eingeholt werden.
Der Käufer hat gegenüber dem fremden Betrieb, wenn nicht vorher etwas anderes vereinbart worden ist, in Vorlage zu treten, und bei uns unter Einreichung aller Rechnungsunterlagen über zwischenzeitlich durchgeführte Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie der fehlerhaften Teile einen schriftlichen Gewährleistungsantrag zu stellen.
Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere Nachbesserungen unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung beantragen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Wir behalten uns das Recht vor, in besonderen Fällen das Fahrzeug in unsere, dem Fahrzeugstandort nächstgelegene Werkstatt, zur Nachbesserung zu überführen.
Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass ein Fehler nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist, die Wartungsvorschriften des Herstellers und unsere für das Fahrzeug zusätzlich festgelegten besonderen Betriebs und Wartungshinweise nicht beachtet worden sind, das Fahrzeug überbeansprucht oder motorsportlich eingesetzt worden ist, das Fahrzeug außerhalb unserer Werkstätten unsachgemäß gepflegt, gewartet oder Instand gesetzt worden ist, in oder an das Fahrzeug Teile an- oder eingebaut worden sind, deren Verwendung von uns nicht genehmigt oder das Fahrzeug in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden ist.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Im Falle von Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit besteht unbeschränkte Haftung im Rahmen der jeweiligen Rechtsform. Bei einfacher, mittlerer bzw. leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung auf wesentliche Pflichten (= Hauptpflichten) des Vertrags beschränkt. Die Haftung wird auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren sog. Durchschnittsschaden beschränkt. Eine weitergehende Haftung - für etwaige Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen – besteht ebenfalls nicht.
Der Shop kann Links zu anderen Webseiten enthalten, für deren Inhalte mangels Zugriffsmöglichkeit keine Verantwortung übernommen wird.

8.1 Haftung / Gewährleistung für Softwarekunden und Wiederverkäufer
Franz Berwein Kraftfahrzeugtechnik übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Garantie auf das Fahrzeug wo diese Tuning-Software installiert wird. Diese entfallen auf den Händler der die Installation vorgenommen hat. Dieser hat auch die Sorgfalt zu tragen das Fahrzeug vorher zu begutachten und auf etwaige Fehler zu untersuchen. Da unsere Software eine nicht greifbare, unwiderrufliche Ware darstellt, bieten wir keine Rückerstattungen nach dem Kauf des Produkts, die der Käufer vor dem Kauf eines Produkts auf der Website bestätigen. Der Käufer muss sicherstellen, dass jener die Produktbeschreibung sorgfältig gelesen hat, bevor er den Kauf tätigt.

Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, insbesondere:

• die Eignung der Software für Ihre eigenen Zwecke und Bedürfnisse

• über die Fähigkeiten und Mittel verfügen, um die Software zu implementieren und zu nutzen

Sie stimmen zu, die Software nicht rechtswidrig oder in einer Weise zu verwenden, die die Rechte von Franz Berwein Kraftfahrzeugtechnik oder eines Dritten verletzt.

Im Falle einer Klage oder Beschwerde, die von einem Dritten wegen einer (Ihnen) zuzurechnenden Handlung und / oder des Nichthandelns Ihrer eigenen Handlungen gegen Franz Berwein Kraftfahrzeugtechnik eingereicht wird, stimmen Sie zu die Haftung von Franz Berwein Kraftfahrzeugtechnik zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten.

Im Gegenzug für das Recht, die Software zu nutzen, stimmen Sie zu, Franz Berwein Kraftfahrzeugtechnik eine einmalige, nicht erstattungsfähige Lizenzgebühr zu zahlen. Dieser Betrag ist im Kaufpreis abzüglich der Software enthalten.
 

8.2 Garantie für Wiederverkäufer

Franz Berwein Kraftfahrzeugtechnik garantiert nicht, dass

(a) die Software den Anforderungen des Käufers entspricht;

(b) es mit anderer Hardware, insbesondere mit elektrischer Software, Softwarepaketen, Systemen oder Daten funktioniert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf von Ihnen bereitgestellte Eingabedaten, die nicht von Franz Berwein Kraftfahrzeugtechnik bereitgestellt wurden und für die Sie sich entscheiden zu verwenden;

(c) dass die Software ohne Unterbrechung und ohne Fehler arbeitet, dass sie fehlerfrei, vollständig und aktuell ist.

9. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt auch im eingebauten Zustand bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen einschließlich aller Kosten unser Eigentum. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zu unserem Nachteil, Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer die gelieferten Gegenstände sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten, er hat sie ferner ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf uns zu übertragen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, können wir die Versicherung auf Kosten des Käufers abschließen und den Käufer mit den Kosten belasten. Werden die gelieferten oder im Fahrzeug verbauten Gegenstände vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere einer Pfändung, hat uns der Käufer sofort schriftlich zu informieren und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
Ebenso ist uns jede Änderung der Anschrift des Käufers oder des Standortes der gelieferten oder verbauten Gegenstände unverzüglich mitzuteilen.
Alle durch die Geltendmachung unseres Eigentumsrechtes entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

10. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung muss vor Lieferung erfolgen. Die Zahlung hat per PayPal, Sofortüberweisung, VISA, Mastercard oder Gutschein zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über Hauptrefinanzierungszinssatz der Österreichischen Zentralbank zu berechnen.

11. Rückbehaltungsrecht

An jedem Gegenstand, der aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangt ist, steht uns wegen aller auch anderweitiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung, ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu. Wir sind zur Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte uns bekannte Anschrift des Auftraggebers.

12. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden.
Sollte bei der Instandsetzung oder Bearbeitung die Durchführung zusätzlicher Arbeiten notwendig sein, kann der Umfang der Arbeiten bei einem Gesamtwert bis zu € 250,00 um 20% und über € 250,00 um 15% ohne Rückfragen überschritten werden.

13. Unterlagen

Zeichnungen, Schaltpläne, Bauteile, Software oder dergleichen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unserer schriftlichen Genehmigung weder anderweitig genutzt, noch Firmen oder Personen zugänglich gemacht werden, die auf dem gleichen oder ähnlichen Arbeitsgebiet tätig sind wie wir.

14. Werbung

Wir sind berechtigt, in Wort und Bild, die Verwendung des Kaufgegenstandes für die vom Käufer hergestellten Erzeugnisse zu veröffentlichen. In unserem Namen darf nur nach schriftlicher Genehmigung mit Wort- oder Bildmaterial geworben werden.

15. Urheberrechtsschutz

Sämtliche Inhalte des Onlineauftrittes, sowohl Bilder, Logos als auch Tabellen und Texte, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Inhalte dürfen ohne schriftliche Erlaubnis weder auszugsweise noch gesamt in irgendeiner Form genutzt werden.

16. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Hauptsitz unseres Unternehmens in Hagenbrunn /Österreich. Gerichtsstand ist Korneuburg.

17. Anwendbares Recht

Es findet - soweit zulässig - ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

18. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung, verpflichten sich die Parteien eine Solche zu setzen, die ihr wirtschaftlich am Nächsten kommt.